Teilnahmebedingungen und Anmeldung

 

Zugelassen sind Klaviertrios und Streichquartette aller Nationen.

Anmeldeschluss:     01.09.2022

Altersgrenze:        nach dem 1. Jänner 1987 geborene Musikerinnen und Musiker

Jedes Ensemble muss für eine zulässige Anmeldung sowohl die Online-Anmeldung www.haydn-competition.com  positiv abschließen als auch die Anmeldegebühr einzahlen. Dem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

FÜR DAS ENSEMBLE

A.   Curriculum  Vitae in Deutsch und Englisch

B.    Foto in guter Auflösung (mind. 300 dpi)

C.   Video-upload, ungeschnittene High-quality-live-Aufnahme

D.    Zwei Empfehlungsschreiben

E.    Im Fall von Alleinvertragsverhältnissen mit Agenten, Schallplattengesellschaften oder ähnlichen Organisationen, eine Erklärung derselben, damit  das Ensemble die aus der Wettbewerbsteilnahme entstehenden Verpflichtungen übernehmen und erfüllen kann.

 

FÜR JEDES ENSEMBLEMITGLIED

A.    Passkopie

Unvollständig eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Bei geringfügigen  Unterschieden zwischen den verlangten und hochgeladenen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den Wettbewerbsbestimmungen stehen, kann das Organisationskomitee das Ensemble dennoch zum Wettbewerb zulassen.

TEILNAHMEGEBÜHR

für Streichquartett                          EUR 240,–

für Klaviertrio                                 EUR 180,–

Die Teilnahmegebühr ist mit dem Vermerk „spesenfrei für den Empfänger“ auf folgendes Konto einzuzahlen:

Kontoinhaber:  Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Kontoverbindung:  Bank Austria

IBAN:                    AT 12 1200  0514  2859  0201

BIC:                     BK AUA TWW

Verwendungszweck:   8. Internationaler J. Haydn Kammermusik

Wettbewerb WB07HW01

Anmeldungen werden nur vollständig (komplette Unterlagen und Video-Aufnahme) bis 1.9.2022 und bei überwiesener Teilnahmegebühr akzeptiert. Nach Einlangen der Teilnahmegebühr wird die Anmeldung via E-Mail bestätigt und erlangt erst damit Rechtsgültigkeit. Die Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist auch bei Nichtteilnahme nicht vorgesehen. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit den Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.

 

Vorauswahl und Zulassung

 

A.     Die 1. Runde (Vorauswahl) wird mittels  Video-Upload in Wien vom Organisationskomitee mit unanfechtbarer Entscheidung getroffen.  (Einsendeschluss: 1.9.2022)

B.     Die Bekanntgabe der Teilnahme für die 2. Runde (online) erfolgt via e-Mail durch das Wettbewerbsbüro.

C.     Die 2. Runde ist ebenfalls online. Die Videos müssen bis zum 10.12.2022 hochgeladen werden. Die Bekanntgabe der Teilnahme am Semifinale in Wien erfolgt durch das Wettbewerbsbüro. Anhand der Zulassung zum Semifinale können die KandidatInnen den gegebenenfalls erforderlichen Visumantrag für die Einreise nach Österreich stellen.

D.    Die Reihenfolge der Auftritte der einzelnen Ensembles im Semifinale (ab 27.2.2023 in Wien) wird, in Anwesenheit der TeilnehmerInnen, online ausgelost.

E.    Verspätungen,  gleich welcher  Art, sind nicht  erlaubt,  es sei denn, sie sind mit dem ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs vereinbar und durch Anlässe begründet, die vom Sekretariat des Wettbewerbs, nach Anhörung des Organisationsausschusses, anerkannt werden.

F.     Alle Entscheidungen über die Wettbewerbsabwicklung und die Ergebnisse des Wettbewerbes werden durch die Jury getroffen und sind unanfechtbar.

Allgemeine Kriterien

 

A.       Die Universität  für Musik und darstellende Kunst Wien übernimmt  keine Kosten für den Aufenthalt (Unterkunft und Verpflegung) der teilnehmenden KandidatInnen. Das Wettbewerbsbüro kann jedoch bei der Beschaffung von Quartieren behilflich sein.

B.       Aufnahmen  in Bild und Ton sowie Radio- und Fernsehübertragungen vom Wettbewerb sind vorgesehen.

C.       Der Wettbewerbsveranstalter  behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.

D.       Mit der auf der Anmeldung geleisteten Unterschrift räumen alle Ensemblemitglieder dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zum Ensemble sowie zu dessen Mitgliedern zu veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.

E.       Es wird empfohlen, die angeführten  Ausgaben zu verwenden bzw. nur solche, die dem Originaltext möglichst getreu sind. Auf Verlangen der Jury haben die KandidatInnen die benutzten Partituren vorzulegen.

F.       Alle Wertungsrunden sind öffentlich  zugänglich.

G.      Textgültigkeit: Die Wettbewerbsbestimmungen des Internationalen Joseph Haydn Kammermusik Wettbewerbes 2023 werden in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) veröffentlicht.  Nur der deutsche Text ist als offizielle und rechtlich  maßgebende Version zu betrachten.

H.       Im Falle einer Nicht-Durchführung des Wettbewerbs erhalten die KandidatInnen die Anmeldegebühr rückerstattet.